Honorar

Bevor Sie mich beauftragen, informiere ich Sie selbstverständlich über die Kosten meiner Tätigkeit.  Mein Honorar rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. In besonderen Fällen kann die Vereinbarung eines höheren Honorars erforderlich sein.

Zudem klären wir, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt und ggf. ob Prozesskostenhilfe beantragt werden kann. Auf Wunsch kann eine Finanzierung durch eine Prozessfinanzierungsgesellschaft in Betracht gezogen werden; in diesem Fall trägt diese Gesellschaft die Kosten und erhält im Gegenzug einen Teil des erstrittenen Betrages.

Im Übrigen gehören die Kosten der anwaltlichen Beratung und Vertretung auch bei einem Medizinschaden zu den ersatzfähigen Positionen. Soweit Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können, erfolgt regelmäßig auch eine Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltsgebühren.