Rechtsgebiete

Seit vielen Jahren berate und vertrete ich als Rechtsanwalt ausschließlich die Patientenseite (Patienten und Sozialversicherungsträger) im Arzthaftungsrecht und den damit verbundenen Rechtsgebieten.

Als Patientenanwalt verfüge ich daher über eine breite Erfahrung in der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen wegen ärztlicher Behandlungsfehler.  Da es grundsätzlich bei jeder Art von Behandlung zu Fehlern kommen kann, umfasst meine Erfahrung ein sehr breites Spektrum an Schadensfällen aus unterschiedlichsten medizinischen Fachgebieten.

 

Darüber hinaus bearbeite ich auch Medizinschäden, die nicht durch einen Arzt verursacht wurden. Hierzu zählen insbesondere Schäden durch fehlerhafte Medizinprodukte (z.B. Implantate) oder Arzneimittel, aber auch durch Behandlungsfehler von Heilpraktikern oder Physiotherapeuten verursachte Schäden.

 

Auch das für Patienten wichtige Sozialrecht gehört zu meinem Tätigkeitsbereich. Hierzu zählen das Schwerbehindertenrecht, Fragen der Erwerbsunfähigkeitsrente sowie der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Auch bei Problemen mit der Anerkennung eines Impfschadens oder bei Auseinandersetzungen mit der Berufsgenossenschaft wegen der Anerkennung oder der Folgen eines Arbeitsunfalls vertrete ich meine Mandanten.

 

Zu meiner Tätigkeit als Anwalt für Patienten gehören auch Fragen der privaten Unfallversicherung, der privaten Krankenversicherung und privaten Pflegeversicherungen.